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aus den Fachbereichen Recht und Wirtschaft zusammen. Der Vorstand eröffnet
und prüft ein Verfahren gegen ein oder mehrere Unternehmen. Ferner tritt es bei
Streitigkeiten mit betroffenen Unternehmen als Kläger vor dem Obersten Gericht
auf. Zur Unterstützung des Vorstandes unterstehen ihm vier Abteilungen und eine
zusätzliche Spezialabteilung. Die vier Abteilungen betreffen organisatorische,
statistische und finanzielle Angelegenheiten des Anti-Monopolsamtes sowie
gesetzestechnische und europapolitische Fragen bei der Anwendung und Fortent-
wicklung des slowakischen Wettbewerbsrechtes. Die Spezialabteilung ist noch
einmal in drei Wettbewerbsabteilungen unterteilt, die die rechtswidrigen Wettbe-
werbsbeschränkungen genauer untersuchen. Alle Abteilungen managen also die
Aktivitäten des AMO in den einzelnen Wirtschaftsbereichen39. Die vom AMO
wahrzunehmenden Aufgaben sind vielfältig. So kontrolliert das Amt die wettbe-
werbsbeschränkenden Verträge, den Missbrauch marktbeherrschender Stellung
sowie Unternehmenskonzentrationen. Des weiteren übt das Amt die Aufsicht über
wettbewerbsbeschränkenden Aktivitäten aus, die von Verwaltungsaktivitäten des
Staates und der lokalen Ebene ausgehen. Die Identifikation und Beseitigung von
Markteintrittsschranken und die Unterstützung des Wettbewerbes in Privatisie-
rungsprozessen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des Amtes.40
Eine wichtige Funktion bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben erfüllt die umfang-
reiche Untersuchungsmacht41 der Antimonopolbehörde. Diese Untersuchungs-
macht ist dadurch gekennzeichnet, dass die Unternehmen sowie die staatlichen
Verwaltungsbehörden42 dem Amt alle notwendig erscheinenden Unterlagen aus-
händigen müssen. Zur Durchsetzung dieser Untersuchungsmacht kann das AMO
Bußgelder bis zu 8.000 verhängen. Die Verfahrenseröffnung durch die Be-hörde
kann auf zwei Wegen erfolgen. Entweder es wendet sich ein Unternehmen
direkt mit einer Bitte an die Behörde oder das AMO wird aufgrund seines Initia-
tivrechtes von sich aus tätig43. Das Verfahren wird von der Behörde gestoppt, wenn
John et al (Hrsg.): Competition Policy and the Transformation of Central Europe; CEPR; London 1996.
39
Siehe hierzu genauer www.antimon.gov.sk/aorgsch.htm: Organization Structure AOSR; 2002; S. 1ff.
40
Vgl. Banas, Milan; a.a.O.; S. 444 sowie Antimonopoly Office (Slovakia); a.a.O.; S. 5 und
www.antimon.gov.sk/competit.htm.
41
Vgl. Banas, Milan; a.a.O.; S. 444.
42
Das Amt kann durch das Amtshilfeprinzip alle Informationen über Unternehmer anfordern, die durch spezielle Gesetze
vor dem Zugriff des AMO geschützt sind.
43
Konsumenten haben nur das Recht, dem Anti-Monopolamt Vorschläge bzw. Gründe zu nennen, warum es von seinem
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