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europäischen Wettbewerbsrechtes. Er kann andererseits sowohl der EU-
Kommission als auch den nationalstaatlichen Wettbewerbsinstitutionen neue
Entwicklungen aufzeigen oder eine zu weitreichende Restriktivpolitik verhindern.2
Die EU-Wettbewerbsordnung hat in ihrer langen Geschichte nicht nur die
Entwicklung der EU selbst, sondern auch die der Mitgliedsländer nachhaltig
beeinflusst. So hatte am Anfang der EWG Deutschland als einziges Mitgliedsland
eine geregelte Wettbewerbsordnung. Erst im Laufe der Jahre kam es zu einer
Einführung von bestimmten Wettbewerbsprinzipien in den übrigen Mitgliedstaaten
der EWG. Der Angleichungsprozess ist also eine wechselseitige Beziehung
zwischen den Mitgliedstaaten und der EU, und hat sich insbesondere im Wettbe-
werbsrecht bemerkbar gemacht. Fast alle Beitrittskandidaten haben heute eigene
Wettbewerbsregelungen und Wettbewerbsinstitutionen, die dem Charakter der EU-
Wettbewerbsordnung ähneln. Zwar ist die Ausgestaltung der Kompetenzen der
Institutionen und die Mittel der Behörden unterschiedlich geregelt, jedoch wertet
das den Angleichungsprozess nicht ab. Der Angleichungsprozess an europäische
Wettbewerbsnormen ist also ein wesentlicher Stabilisierungsfaktor für den
gemeinsamen Binnenmarkt und somit auch für den Erfolg oder Misserfolg der EU-
Osterweiterung kennzeichnend.3
Der Kernpunkt der Arbeit der EU-Kommission im Wettbewerbsrecht ist die
Prüfung von Einzelfällen in den folgenden Schwerpunkten: (1) die Verhinderung
von Kartellen, (2) die Öffnung von Märkten, (3) die europäische Fusionskontrolle
und (4) die Kontrolle staatlicher Beihilfen. Ein wichtiges Steuerungsinstrument
spielt dabei die Geldbußenpolitik der EU-Kommission.4
Markenrecht; Deutscher Taschenbuchverlag GmbH & Co. KG; München 2001; Seite 322ff.
2
Vgl. hierzu Handbuch zur Europapolitik; a.a.O.; S. 176 sowie: 28. Bericht über die Wettbewerbspolitik der
Europäischen Union 1998; Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Union; Luxemburg 1998. S. 3ff;
sowie zur Rolle des EuGH im Wettbewerbsrecht: Ojala, Marjo (Hrsg.): The Competition Law of Central and Eastern
Europe; Sweet & Maxwell; London 1999; S. 91
3
Vgl. hierzu Ehlermann, Claus D.: Zur Wettbewerbspolitik und zum Wettbewerbsrecht der EU, in: Hamburger Jahrbuch
für Wirtschafts- und Gesellschaftspolitik; HWWA-Institut für Wirtschaftsforschung Hamburg; Mohr Siebeck; Tübingen
1994; S. 255-280; hier 259f.
4
Vgl. dazu 28. Bericht über die Wettbewerbspolitik der Europäischen Union 1998, a.a.O.; S. 28ff.
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