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1.2
Die Integrationspolitik5 der Europäischen Kommission bei der
Heranführung der Reformländer an die EU
Die Integrationspolitik der EU ist bei der Heranführung der Beitrittskandidaten ein
wichtiges Instrumentarium. Neben (sicherheits-)politischen Erwägungen spielen
auch wirtschaftliche Interessen der Transformationsländer eine Rolle. Als einen
ersten wichtigen Schritt zur Heranführung der Transformationsländer an die EU
sind die Assoziierungsabkommen6 anzusehen, welche bereits Anfang der 90er
Jahre mit den ersten Transformationsländern abgeschlossen wurden. Die Assoziie-
rungs-abkommen sind der Kern der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den
ausge-wählten Transformationsländern und der EU. Sie regeln unter anderem den
Zugang von Unternehmen zu den EU-Märkten und die Angleichung der nationalen
Wettbewerbsbestimmungen an den EU-Standard.7
Die Europäische Union vollzog auf dem Kopenhagener Gipfel 1993 einen Wandel
ihrer Integrationspolitik.8 Von nun an verpflichtete sich die EU, die assoziierten
Länder unter bestimmten Bedingungen in die Union aufzunehmen. Dazu beschloss
sie auf dem Kopenhagener Gipfel einen Kriterienkatalog, der politische (institutio-
nelle Stabilität sowie die Wahrung der Menschen- und Minderheiten-rechte) und
wirtschaftliche (eine funktionsfähige Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck
im Binnenmarkt standhält) Kriterien sowie sonstige Verpflichtungen einer EU-
Mitgliedschaft enthielt. Zudem wurde die Aufnahme neuer EU-Mitgliedstaaten
von der Aufnahmefähigkeit der EU abhängig gemacht. Auf dem Essener Gipfel
1994 wurde dann die dazugehörige Heranführungs-strategie beschlossen. Sie soll
die Beitrittskandidaten bei ihren Bemühungen zur Erfüllung des Kriterienkataloges
unterstützen.9
5
Siehe zu den drei klassischen Integrationstheorien: Tamchina, Katja (Hrsg.): Die Europäische Union und Ungarn.
Fortschritte und Hindernisse auf dem Weg zur Osterweiterung; Bd. 24 der Reihe Osteuropa- Geschichte, Wirtschaft,
Politik; LIT-Verlag; Hamburg 2000; S. 16-28.
6
Die Assoziierungsabkommen werden im Schrifttum auch als Europa-Abkommen bezeichnet.
7
Vgl. zu diesem Thema genauer Achten, Peter (Hg.): Beitritts- und Erweiterungshindernisse im Spiegel ökonomischer
Kritik; Reihe Internationale Wirtschaft; Bd. 9; Josef Eul Verlag GmbH; Lohmar 1996; S. 3ff; und Kommission der
Europäischen Gemeinschaft: Regelmäßiger Bericht 2001(Slowakei); a.a.O.; S. 9.
8
Siehe zu den Kritikpunkten und Gründen: Tamchina, Katja; a.a.O.; S. 63ff.
9
Die Heranführungsstrategie der EU wird von zahlreichen Hilfsinstrumenten unterstützt: u.a. durch die Investitions-
programme und dem von jedem Beitrittskandidat der EU-Kommission vorgelegten Nationalem Programm zur
Übernahme des Aquis; Vgl. hierzu Tamchina, Katja; a.a.O.; S. 63-77; sowie zu den Hilfsinstrumenten der
Heranführungsstrategie der EU und dem Stand der Beitrittsverhandlungen: Kommission der Europäischen
Gemeinschaft: Regelmäßiger Bericht 2001 (Slowakei); a.a.O.; S. 10ff.
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